Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Offerten.
Die Offerten werden aufgrund der Kundenanfrage bzw. der eingereichten Unterlagen erstellt. Angebote erhalten erst durchunsere Auftragsbestätigung Rechtsgültigkeit.
2. Auftragsbestätigung.
Aufgrund der Bestellung erfolgt eine Auftragsbestätigung. Wird diese nicht schriftlich innert 3 Tagen beanstandet, so gilt sie als stillschweigend angenommen.
3. Preise und Fakturierung.
Die offerierten und bestätigten Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart, stets Nettopreise exkl.
Mehrwertsteuer. Auf unseren Rechnungen wird die MwSt offen ausgewiesen. Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach erfolgtem Versand des Produktes. Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptüberarbeitung, Terminverschiebungen sowie nach dem "Gut zum Druck" verlangte Änderungen gegenüber der Bestätigung werden gesondert zusätzlich in Rechnung gestellt. Materialpreiserhöhungen bleiben vorbehalten.
4. Erfüllungsort.
Erfüllungsort ist das Domizil der PlakatiF AG, Schlieren.
5. Zahlungsbedingungen.
Sofern nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung innert 30 Tagen nach Fakturadatum ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Andere Zahlungsmittel als die schweizerische Landeswährung oder spezielle Zahlungsmittel bedürfen der schriftlichen Regelung, die in der Bestätigung festgehalten werden muss.
6. Lieferfristen.
Bei Betriebsstörungen, Eintritt von Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung und Einwirkung von höherer Gewalt kann die Druckerei weder für die abgegebenen Termine noch für eventuell daraus entstehender Schaden haftbar gemacht werden. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.
7. Lieferungen.
Die Lieferungen werden separat nach effektivem Aufwand verrechnet.
8. Mangelrügen.
Wird das Druckgut durch unseren eigenen Lieferdienst spediert, müssen allfällige Transportschaden unmittelbar schriftlich festgehalten und durch den Chauffeur unterschriftlich bestätigt werden. Beim Transport des Druckgutes durch einen Dritten lehnt die Druckerei jegliche Haftung ab. Die gelieferte Ware ist vom Besteller zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innert 2 Tagen nach Empfang schriftlich zu melden, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt.
9. Druckproben.
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller genauestens auf Fehler zu überprüfen. Das "Gut zum Druck" ist uns mit Unterschrift versehen zurückzugeben. Eine Haftung für die im "Gut zum Druck" übersehenen Fehler können wir nicht übernehmen. Telefonische Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
10. Autorkorrekturen.
Autorkorrekturen werden separat und nach Aufwand verrechnet.
11. Lieferungstoleranzen.
Bei Druckauftragen kann eine Toleranz bis zu 10% Minderlieferung nicht beanstandet werden. Zur Verrechnung gelangen die in der Bestätigung aufgeführten Preise. Wir liefern und verrechnen keine Mehrlieferungen. Kleine Abweichungen in Farbe und Gewicht des Papieres und Kartons sowie in den Nuancen der Druckfarben behalten wir uns vor.
12. Reproduktionsunterlagen.
Die von uns erstellten Arbeitsunterlagen und Werkzeuge, wie Daten, Filme, Druckplatten, Stanzformen etc. bleiben auch bei teilweiser oder vollständiger Bezahlung im Eigentum der PlakatiF AG.
Sofern der Kunde nichts anderes wünscht, werden Kundendaten während längstens 3 Monaten und Stanzformen während längstens 12 Monaten bei uns aufbewahrt.
Die Aufbewahrung während 3 respektive 12 Monate erfolgt kostenlos. Wünscht der Kunde eine längere Aufbewahrungsfrist, so muss dies schriftlich und auf Rechnung des Kunden vorgängig vereinbart werden.
Trotz sorgfältiger Behandlung und Aufbewahrung übernehmen wir keine Haftung für allfällige Schäden durch Gebrauch und Abnützung an den erstellten Arbeitsunterlagen und Werkzeugen.
13. Lagerung des Druckgutes.
Die Lagerung fertiger Druckerzeugnisse und deren Handling ist während 3 Monaten eine Dienstleistung
der Druckerei. Darüber hinausgehende Lagerungen werden gemäss hausinternen Ansätzen in Rechnung gestellt.
14. Haftung.
Wir führen die Lieferung vertragsgemäss aus. Eine über den Wert der Ware hinaus gehende Haftung für direkten und indirekten Schaden aus Mängel an der Ware wird von uns nicht übernommen. Die uns überlassenen Unterlagen sind gegen Feuer, Diebstahl und Wasser beschränkt versichert. Darüber hinaus wird jede Haftung abgelehnt. Es ist Pflicht des Bestellers, uns rechtzeitig auf den -allenfalls erheblichen- Wert von Unterlagen aufmerksam zu machen. Der Besteller trägt die Kosten für allfällige Zusatzversicherungen.
15. Urheberrechte.
Die Urheberrechte an Entwürfen und Originalen, die in unserem Atelier hergestellt werden, verbleiben bei uns, sofern
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Vorlagen setzten wir voraus, dass der
Auftraggeber das Reproduktionsrecht besitzt. Werden von Dritten bessere Rechte behauptet, so übernehmen wir für deren allfälligen
Verletzungen keine Haftung und behalten uns vor, allenfalls auf den Besteller zurückzugreifen.
16. Anerkennung.
Die Erteilung eines Druckauftrages an uns schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Lieferbedingungen ein.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Schlieren.